Ferienhausbesitzer dürfen nach Italien einreisen

Ferienhausbesitzer dürfen nach Italien einreisen


Update vom 21. April 2021: Ab dem 26. April darf in "gelben" Regionen wieder frei gereist werden. Es gilt allerdings für Ferienhausbesitzer genauso wie für jeden, der aus einem europäischen Land nach Italien einreist eine obligatorische 5-tägige Quarantäne.

Informationen zum aktuellen Stand und alle Regeln zur Einreise finden Sie hier: www.gardasee.de/faq-coronavirus

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Foto mit freundlicher Genehmigung von: Scr Immo - mit aktuellen Angeboten für Ferienimmobilien am Gardasee

Besitzer von Ferienhäusern in Italien, sowie Ferienhausmieter mit langfristigen Mietverträgen, die bereits vor dem 14. Januar 2021 unterzeichnet wurden, dürfen nach Aussage der Italienischen Botschaft in Berlin ab sofort zu Ihrer Immobilie fahren.

Viele Deutsche, Österreicher und Schweizer haben sich in diesen Wintertagen gefragt, ob Sie die Möglichkeit haben, trotz italienischem Lockdown zu ihrer Ferienimmobilie zu fahren, um z.B. nach dem Rechten zu schauen, oder um dem Lockdown in der eigenen Stadtwohnung entfliehen zu können. Das italienische Gesetzesdekret vom 14. Januar 2021 war in diesem Punkt nicht ganz eindeutig gewesen. In Italien gilt für die meisten Regionen ein Verbot, die Grenze zu einer Nachbarregion zu überschreiten, es sei denn man hat dafür einen ganz bestimmten Grund. Die Rückkehr an den eigenen Wohnort, gehörte schon immer zu diesen ganz bestimmten Gründen, wie es sich allerdings mit der Fahrt zu einem Zweitwohnsitz verhält, war bisher nicht geklärt.

Diese Klärung wurde jetzt von offizieller Seite in den FAQ (den Erläuterungen) der Italienischen Regierung nachgereicht. Hier heißt, es, dass es unabhängig von der Einstufung der einzelnen Regionen (Gefährdungsklassen: rot, orange oder gelb) erlaubt ist, zum eigenen Ferienhaus (seconda casa) zu fahren, wenn dieses Ferienhaus bereits vor dem Inkrafttreten des Dekrets besessen wurde, bzw. langfristig angemietet wurde. Für die Anfahrt zum Ferienhaus dürfen auch Regionalgrenzen überschritten werden.
www.governo.it - FAQ

Auf spezifische Anfrage der Redaktion von gardasee.de hat die Italienische Botschaft in Berlin ergänzt, dass die Gesetzesinterpretation von "Rückkehr" (Rientro stabile) so zu verstehen sei, dass der Zeitraum, den man in der Ferienwohnung verbringen will, sei es ein kurzfristiger Aufenthalt für Wartungsarbeiten oder ein längerer Aufenthalt, keine Rolle spiele.

Die in dem Dekret verfügte Reisebeschränkung ist bis zum 15. Februar 2021 befristet gültig. Nach dem 15. Februar darf nach heutigem Stand wieder frei gereist werden, es sei denn, ein neues Dekret tritt zuvor in Kraft, dass anderweitige Regeln ab dem 15. Februar festschreibt.

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(News mit Stand vom 21. Januar 2021)

Bildnachweis: Scr Immo

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